Schulordnung

§1 Schuljahr

  • Das Schuljahr an der Musikschule Oberhaching beginnt am 01. September und endet am 31. August des Folgejahres.
  • Ferien und Feiertage entsprechen den Bestimmungen an allgemeinbildenden Schulen in Bayern. Am Buß- und Bettag findet der Musikunterricht statt.

§2 Anmeldung und Aufnahme

  • An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform. Bei minderjährigen SchülerInnen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  • Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  • Anmeldungen sind für die Dauer eines Schuljahres verbindlich (mit Ausnahme der Eltern-Kind-Gruppen).
  • Eine Aufnahme während des Schuljahres ist nur dann möglich, wenn die notwendigen Voraussetzungen von Seite der Musikschule gegeben sind.

§3 Abmeldung und Ausschluss

  • Der Unterrichtsvertrag mit der Musikschule endet automatisch zum Ende des Schuljahres.
  • Vorzeitige Kündigungen können nur in Sonderfällen und nach schriftlichem Antrag an die Musikschulleitung berücksichtigt werden. Mögliche Gründe sind Wegzug aus dem Gemeindegebiet oder Erkrankung / Verletzung,  die die Teilnahme am allgemeinen Schulunterricht oder Kindergarten bzw. Berufstätigkeit für mehr als acht Wochen ununterbrochen verhindert. Der Nachweis ist durch ein ärztliches Attest zu erbringen.Diese Ausnahmeregelung kann nur bis Ende April beantragt werden.
  • Besteht die Schülerin / der Schüler bzw. Erziehungsberechtigte aus anderen Gründen auf einer vorzeitigen Kündigung, so sind 50% der verbleibenden Jahresgebühr an die Musikschule zu entrichten.
  • Stört eine Schülerin / ein Schüler den Unterricht oft und erheblich, so kann er von der Förderung durch die Musikschule ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für SchülerInnen, die dem Unterricht mehrmals unentschuldigt fernbleiben.

§4 Unterricht

  • Die Unterrichtseinteilung erfolgt zu Beginn des Schuljahres in Absprache mit den SchülerInnen bzw. Eltern durch die zugeteilte Lehrkraft. Vereinbarte Unterrichtszeiten können während des Schuljahres nur in Ausnahmefällen geändert werden.
  • Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag in den Räumen der Musikschule bzw. in den der Musikschule zur Verfügung gestellten Räumen statt.
  • Gelegentliche Besuche der Unterrichtsstunden durch die Eltern sind möglich und erwünscht.
  • Bei Schließung der Musikschule, z.B. aufgrund einer staatlich angeordneten Allgemeinverfügung, kann der Unterricht nach Ermessen der Musikschulleitung für den entsprechenden Zeitraum auf Online-Unterricht über ein geeignetes Portal umgestellt werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Online-Unterricht.

§5 Verhinderung und Unterrichtsausfall

  • SchülerInnen der Musikschule sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Kann der Unterricht ausnahmsweise nicht wahrgenommen werden, ist die Musikschule bzw. die Lehrkraft möglichst frühzeitig zu verständigen.
  • Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Unterrichtskosten oder Nachholen des Unterrichts zu einem anderen Zeitpunkt. Bei Erkrankung der Schülerin / des Schülers für die Dauer von mehr als drei Wochen werden nach Vorlage eines ärztlichen Attests die entsprechenden Unterrichtskosten zurückerstattet.
  • Bis zu drei Unterrichtsstunden pro Schuljahr, die durch Erkrankung oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, sind gebührenpflichtig. Die Kosten für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet.
  • Im Falle einer Schließung der Musikschule, z.B. durch eine staatliche Allgemeinverfügung, kann nach Ermessen der Musikschulleitung für den entsprechenden Zeitraum auf Unterricht über ein geeignetes Online-Portal umgestellt werden. Ein Anspruch auf Unterricht online ohne Allgemeinverfügung besteht nicht.

§6 Unterrichtsgebühren

  • Die Gebühren für den Musikunterricht richten sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung an der Musikschule.
  • Zu Beginn des Schuljahres ergeht eine Jahresrechnung an alle SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte für die von Ihnen gebuchten Fächer.
  • Bei Erteilung eines SEPA-Lastschrift Mandats werden die Gebühren alle zwei Monate eingezogen.
  • Ohne SEPA - Lastschrift Mandat wird die gesamte Jahresgebühr 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug kann der Unterricht durch die Musikschule eingestellt werden.

§7 Haftung

  • Die Musikschule haftet mit einer für alle SchülerInnen abgeschlossenen Unfallversicherung.

§8 Datenschutz

  • Der Schutz persönlicher Daten an der Musikschule unterliegt den Bestimmungen der DSGVO.
  • Gewährleistet wird die Umsetzung der DSGVO an der Musikschule Oberhaching durch den Datenschutzbeauftragten
Prof. Dr. Rolf Lauser
Dr. Gerhard-Hanke-Weg 31
D-85221 Dachau
E-Mail: rolf(at)lauser-nhk.de